Zolltarifnummer 3905999096Polymer aus Vinylformal, in Formen im Sinne der Anmerkung 6|b) zu Kapitel 39, mit einer gewichtsmittleren Molmasse (M@w) von 25|000|oder mehr, jedoch nicht mehr als 150|000|und einem Gehalt an: -|Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 13|GHT und -|Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,5|GHT
Gültig seit 01.07.1998
Die Zolltarifnummer 3905999096 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3905999096 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3905999096
3905999096 bezeichnet „Polymer aus Vinylformal, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39, mit einer gewichtsmittleren Molmasse (M@w) von 25 000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 000 und einem Gehalt an: - Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 GHT und - Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,5 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1789/03 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3905999096 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3905999096 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39059990 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3905999096 erfasst speziell „Polymer aus Vinylformal, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39, mit einer gewichtsmittleren Molmasse (M@w) von 25 000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 000 und einem Gehalt an: - Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 GHT und - Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,5 GHT“.
Die Einreihung 3905999096 ist im TARIC seit dem 01.07.1998 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.