Zolltarifnummer 3926909730Teile von Frontabdeckungen für Autoradios und Pkw-Klimaanlagen, -|aus Acrylnitril-Butadien-Styrol mit oder ohne Polycarbonat, -|beschichtet mit einer Kupfer-, einer Nickel- und einer Chromschicht, -|mit einer Gesamtdicke der Beschichtung von 5,54|μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,6|µm
Gültig seit 01.01.2016
Die Zolltarifnummer 3926909730 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3926 („Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3926909730 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3926909730
3926909730 bezeichnet „Teile von Frontabdeckungen für Autoradios und Pkw-Klimaanlagen, - aus Acrylnitril-Butadien-Styrol mit oder ohne Polycarbonat, - beschichtet mit einer Kupfer-, einer Nickel- und einer Chromschicht, - mit einer Gesamtdicke der Beschichtung von 5,54 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,6 µm“, eine Einreihung innerhalb der Position 3926 („Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Japan und Kanada hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1754/15, Regulation 2605/25, Decision 0037/17 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Japan und Kanada sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3926909730 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3926909730 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3926909730 ist einer von 14 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39269097 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3926909730 erfasst speziell „Teile von Frontabdeckungen für Autoradios und Pkw-Klimaanlagen, - aus Acrylnitril-Butadien-Styrol mit oder ohne Polycarbonat, - beschichtet mit einer Kupfer-, einer Nickel- und einer Chromschicht, - mit einer Gesamtdicke der Beschichtung von 5,54 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,6 µm“.
Die Einreihung 3926909730 ist im TARIC seit dem 01.01.2016 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.