Zolltarifnummer 3926909777Silicon-Entkopplungsring mit einem Innendurchmesser von 14,7mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0mm, in unmittelbaren Umschließungen von 2500 Stück oder mehr, von der in Einparkhilfen-Sensorsystemen für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
Gültig seit 01.07.2017
Die Zolltarifnummer 3926909777 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3926 („Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Peru | 0% | |
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (declared supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, so ist die entsprechende Zahl zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3926909777 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3926909777
3926909777 bezeichnet „Silicon-Entkopplungsring mit einem Innendurchmesser von 14,7mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0mm, in unmittelbaren Umschließungen von 2500 Stück oder mehr, von der in Einparkhilfen-Sensorsystemen für Kraftfahrzeuge verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 3926 („Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Japan, Kanada und Peru hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16, Regulation 2278/21, Regulation 2605/25 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Japan, Kanada und Peru sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 3926909777 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3926909777 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3926909777 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3926909777 ist einer von 14 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39269097 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3926909777 erfasst speziell „Silicon-Entkopplungsring mit einem Innendurchmesser von 14,7mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0mm, in unmittelbaren Umschließungen von 2500 Stück oder mehr, von der in Einparkhilfen-Sensorsystemen für Kraftfahrzeuge verwendeten Art“.
Die Einreihung 3926909777 ist im TARIC seit dem 01.07.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.