KN-Code 43023051von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 43023051 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 4302 („Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,2%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control on seal products
Herkunft: ERGA OMNES
Robbenerzeugnisse dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie von einer Bescheinigung (zur gewerblichen Verwendung) oder einer schriftlichen Einfuhrerklärung (für den persönlichen Gebrauch) und einem Dokument, aus dem das Erwerbsland hervorgeht, begleitet werden (Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 der Kommission (ABl. L 271)).
Ausfuhr (Export)
Für den Code 43023051 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 43023051
43023051 bezeichnet „von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)“, eine Einreihung innerhalb der Position 4302 („Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303“) im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98 und Regulation 1850/15.
Für 43023051 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 43023051 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
43023051 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 430230 („ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 43023051 erfasst speziell „von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)“.
Die Einreihung 43023051 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.