Zolltarifnummer 4602110090andere
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 4602110090 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 4602 („Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 4602110090 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 4602110090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 4602110090
4602110090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 4602 („Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Für 4602110090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
4602110090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 460211 („aus Bambus“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 4602110090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 4602110090 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.