Position 4707Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Unterpositionen

CodeBeschreibung
470710ungebleichte Kraftpapiere oder Kraftpappen oder Wellpapiere oder Wellpappen
470720Papier oder Pappe, hauptsächlich aus gebleichten, nicht in der Masse gefärbten chemischen Halbstoffen hergestellt
470730Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z.|B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke)
470790andere (einschließlich Abfälle und Ausschuss, unsortiert)

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

Unsicher bei der Tarifierung?

Produktdaten (Beschreibung, Datenblatt oder Produktfotos) hochladen und kostenloses Tarifierungsdossier per E-Mail erhalten.

PDF, JPG oder PNG hierher ziehen oder klicken

(max. 3 MB)