Unterposition 470730Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z.|B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke)

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 470730
Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z.|B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke)

Die Zolltarifnummer 470730 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4707 („Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Unterposition bündelt 470730 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
47073010alte und unverkaufte Zeitungen und Zeitschriften, Telefonbücher, Broschüren, Werbedrucke und Werbeschriften
47073090andere

Häufige Fragen zu 470730

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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