Unterposition 470730Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z.|B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 470730 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4707 („Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Unterposition bündelt 470730 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 470730
470730 bezeichnet „Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z. B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke)“, eine Einreihung innerhalb der Position 4707 („Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
470730 umfasst 2 Untercodes, darunter „alte und unverkaufte Zeitungen und Zeitschriften, Telefonbücher, Broschüren, Werbedrucke und Werbeschriften“ und „andere“.
Die Einreihung 470730 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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