Position 5102Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5102 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 51 („Wolle, Feine und Grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5102 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5102
5102 bezeichnet „Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5102 umfasst 3 Untercodes, darunter „Kaschmirziegenhaare (cashmere)“, „andere“ und „grobe Tierhaare“.
Die Einreihung 5102 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.