Unterposition 510211Kaschmirziegenhaare (cashmere)

Gültig seit 01.01.2002

Die Zolltarifnummer 510211 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5102 („Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

Einfuhr (Import)

Für den Code 510211 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.

Häufige Fragen zu 510211

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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