Unterposition 510310Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 510310 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5103 („Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 510310 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 510310
510310 bezeichnet „Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren“, eine Einreihung innerhalb der Position 5103 („Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
510310 umfasst 2 Untercodes, darunter „nicht carbonisiert“ und „carbonisiert“.
Die Einreihung 510310 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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