Unterposition 510910mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85|GHT oder mehr

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 510910 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5109 („Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 510910 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,8 % und 5 %.

KN-Codes

CodeBeschreibung
51091010in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125|g bis 500|g
51091090andere

Häufige Fragen zu 510910

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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