KN-Code 51091010in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125|g bis 500|g
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 51091010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 5109 („Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 3% |
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Die Anmeldung dieses Warencodes ist nur möglich, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/besondere Maßeinheit oder Wert/Nettogewicht oder Wert/besondere Maßeinheit) eingehalten werden. Falls nicht, sind die Werte zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen oder ein anderer Warencode ist anzumelden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 51091010
51091010 bezeichnet „in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g“, eine Einreihung innerhalb der Position 5109 („Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87, Regulation 0978/12 und Regulation 0927/12.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 51091010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 51091010 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
51091010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 510910 („mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 51091010 erfasst speziell „in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g“.
Die Einreihung 51091010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.