Unterposition 511230andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 511230
andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt

Die Zolltarifnummer 511230 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5112 („Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 511230 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
51123010mit einem Quadratmetergewicht von 200|g oder weniger
51123080mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200|g

Häufige Fragen zu 511230

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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