KN-Code 51129010mit einem Anteil an Spinnstoffen des Kapitels 50|von mehr als 10|GHT
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 51129010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 5112 („Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 7,2%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 5,7% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 51129010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 51129010
51129010 bezeichnet „mit einem Anteil an Spinnstoffen des Kapitels 50 von mehr als 10 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 5112 („Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 0978/12.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 51129010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
51129010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 511290 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 51129010 erfasst speziell „mit einem Anteil an Spinnstoffen des Kapitels 50 von mehr als 10 GHT“.
Die Einreihung 51129010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.