Unterposition 520710mit einem Anteil an Baumwolle von 85|GHT oder mehr
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 520710 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5207 („Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 520710 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 520710 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 520710
520710 bezeichnet „mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 5207 („Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 520710 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
520710 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5207 („Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 520710 erfasst speziell „mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr“.
Die Einreihung 520710 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.