Zolltarifnummer 5208510019andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5208510019 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 5208 („Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 5208510019 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 5208510019
5208510019 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 5208 („Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Auf Handwebstühlen hergestellte Erzeugnisse aus Seide oder Baumwolle (Handloom) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090103. Rechtsgrundlage: Regulation 0032/00.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 5208510019 Nachweise wie Echtheitszeugnis für auf Handwebstühlen hergestellte Erzeugnisse aus Seide oder Baumwolle, Stempelabdruck (Beginn/Ende jedes Stückes) und unmittelbare Beförderung und Plombe (auf jedem Stück) und unmittelbare Beförderung erforderlich sein.
Für 5208510019 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
5208510019 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 520851 („in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 5208510019 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 5208510019 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.