Position 5210Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85|GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200|g oder weniger
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5210 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 52 („Baumwolle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5210 insgesamt 11 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5210
5210 bezeichnet „Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5210 umfasst 11 Untercodes, darunter „in Leinwandbindung“, „andere Gewebe“ und „in Leinwandbindung“ u. a.
Die Einreihung 5210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.