Unterposition 550490andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 550490 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5504 („Künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 550490 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 550490
550490 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 5504 („Künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 550490 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
550490 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5504 („Künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 550490 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 550490 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.