Zolltarifnummer 5505101010PA6 und PA66
Gültig seit 01.07.2017
Die Zolltarifnummer 5505101010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 5505 („Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 5505101010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 5505101010
5505101010 bezeichnet „PA6 und PA66“, eine Einreihung innerhalb der Position 5505 („Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff)“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092848. Rechtsgrundlage: Regulation 2614/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 5505101010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
5505101010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 55051010 („aus Nylon oder anderen Polyamiden“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 5505101010 erfasst speziell „PA6 und PA66“.
Die Einreihung 5505101010 ist im TARIC seit dem 01.07.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.