Position 5506Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5506 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 55 („Synthetische oder Künstliche Spinnfasern“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5506 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5506
5506 bezeichnet „Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5506 umfasst 5 Untercodes, darunter „aus Nylon oder anderen Polyamiden“, „aus Polyestern“ und „aus Polyacryl oder Modacryl“ u. a.
Die Einreihung 5506 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.