Unterposition 550690andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 550690 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5506 („Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 550690 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5506900010 | Fasern aus Poly(vinylalkohol), auch acetalisiert |
| 5506900090 | andere |
Häufige Fragen zu 550690
550690 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 5506 („Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
550690 umfasst 2 Untercodes, darunter „Fasern aus Poly(vinylalkohol), auch acetalisiert“ und „andere“.
Die Einreihung 550690 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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