Position 5516Gewebe aus künstlichen Spinnfasern

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5516
Gewebe aus künstlichen Spinnfasern

Unterpositionen

CodeBeschreibung
551611roh oder gebleicht
551612gefärbt
551613buntgewebt
551614bedruckt
551621roh oder gebleicht
551622gefärbt
551623buntgewebt
551624bedruckt
551631roh oder gebleicht
551632gefärbt
551633buntgewebt
551634bedruckt
551641roh oder gebleicht
551642gefärbt
551643buntgewebt
551644bedruckt
551691roh oder gebleicht
551692gefärbt
551693buntgewebt
551694bedruckt

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Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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