KN-Code 56031420Trägervlies, aus Polyester, im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung|1|zu Kapitel|56
Gültig seit 01.01.2024
Die Zolltarifnummer 56031420 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 5603 („Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 56031420 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 56031420
56031420 bezeichnet „Trägervlies, aus Polyester, im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 56“, eine Einreihung innerhalb der Position 5603 („Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-dumping or countervailing registration“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 2409/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 56031420 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: China.
Für 56031420 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 56031420 ist im TARIC seit dem 01.01.2024 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.