Zolltarifnummer 5603929070Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus Polypropylen und Polyester, auch ein- oder beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Filamenten aus Polypropylen
Gültig seit 01.01.2004
Die Zolltarifnummer 5603929070 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 5603 („Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 5603929070 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 5603929070
5603929070 bezeichnet „Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus Polypropylen und Polyester, auch ein- oder beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Filamenten aus Polypropylen“, eine Einreihung innerhalb der Position 5603 („Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 5603929070 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 5603929070 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
5603929070 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 56039290 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 5603929070 erfasst speziell „Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus Polypropylen und Polyester, auch ein- oder beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Filamenten aus Polypropylen“.
Die Einreihung 5603929070 ist im TARIC seit dem 01.01.2004 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.