Unterposition 560721Bindegarne oder Pressengarne
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 560721 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5607 („Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 560721 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5607210010 | für landwirtschaftliche Maschinen |
| 5607210090 | andere |
Häufige Fragen zu 560721
560721 bezeichnet „Bindegarne oder Pressengarne“, eine Einreihung innerhalb der Position 5607 („Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
560721 umfasst 2 Untercodes, darunter „für landwirtschaftliche Maschinen“ und „andere“.
Die Einreihung 560721 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.