Unterposition 560811konfektionierte Fischernetze
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 560811 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5608 („Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 560811 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 560811
560811 bezeichnet „konfektionierte Fischernetze“, eine Einreihung innerhalb der Position 5608 („Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
560811 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus Bindfäden, Seilen oder Tauen“ und „andere“.
Die Einreihung 560811 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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