Unterposition 570239aus anderen Spinnstoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 570239 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 570239 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5702390010 | aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position||5303 |
| 5702390020 | aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus Manilahanf |
| 5702390030 | aus Baumwolle |
| 5702390090 | andere |
Häufige Fragen zu 570239
570239 bezeichnet „aus anderen Spinnstoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
570239 umfasst 4 Untercodes, darunter „aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303“, „aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus Manilahanf“ und „aus Baumwolle“ u. a.
Die Einreihung 570239 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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