Zolltarifnummer 5702390020aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus Manilahanf
Gültig seit 01.01.2005
Die Zolltarifnummer 5702390020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 5702390020 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 5702390020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 5702390020
5702390020 bezeichnet „aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus Manilahanf“, eine Einreihung innerhalb der Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 5702390020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
5702390020 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 570239 („aus anderen Spinnstoffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 5702390020 erfasst speziell „aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus Manilahanf“.
Die Einreihung 5702390020 ist im TARIC seit dem 01.01.2005 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.