Unterposition 580410Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 580410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5804 („Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 580410 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 8 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 580410
580410 bezeichnet „Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe“, eine Einreihung innerhalb der Position 5804 („Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
580410 umfasst 2 Untercodes, darunter „ungemustert“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 8 %.
Die Einreihung 580410 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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