Unterposition 580430handgefertigte Spitzen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 580430 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5804 („Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

8%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
APS - Allgemeine Regelung6,4%

Häufige Fragen zu 580430

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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