Unterposition 580610Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 580610 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5806 („Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 580610 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5806100010 | aus Seide, Schappeseide oder Bouretteseide |
| 5806100090 | aus anderen Spinnstoffen |
Häufige Fragen zu 580610
580610 bezeichnet „Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe“, eine Einreihung innerhalb der Position 5806 („Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
580610 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus Seide, Schappeseide oder Bouretteseide“ und „aus anderen Spinnstoffen“.
Die Einreihung 580610 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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