Position 5806Bänder, ausgenommen Waren der Position|5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5806
Bänder, ausgenommen Waren der Position|5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)

Unterpositionen

CodeBeschreibung
580610Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe
580620andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5|GHT oder mehr
580631aus Baumwolle
580632aus Chemiefasern
580639aus anderen Spinnstoffen
580640schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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