Unterposition 590290andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 590290 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5902 („Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 590290 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,6 % und 8 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 590290
590290 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 5902 („Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
590290 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit Kautschuk getränkt“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,6 % und 8 %.
Die Einreihung 590290 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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