KN-Code 59029010mit Kautschuk getränkt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 59029010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 5902 („Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,6%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 4,4% |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Es ist verboten (Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und c der Verordnung (EU) 2017/1905 des Rates): (a) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien, einschließlich Software, mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in der DVRK oder zur Verwendung in der DVRK zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen, (c) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der DVRK haben oder nicht.
Faser- oder fadenförmige Materialien „Faser- oder fadenförmige Materialien“ oder Prepregs, wie folgt: i) „Faser- oder fadenförmige Materialien“ aus Kohlenstoff, Aramid oder Glas mit beiden der folgenden Eigenschaften: (1) ‚spezifischer Modul‘ größer als 3,18 × 106 m; und (2) ‚spezifische Zugfestigkeit‘ größer als 76,2 × 103 m; ii) Prepregs: mit warmaushärtendem Harz imprägnierte endlose „Garne“, „Faserbündel“, „Seile“ oder „Bänder“ mit einer Breite kleiner/gleich 30 mm aus „faser- oder fadenförmigen Materialien“ aus Kohlenstoff, Aramid oder Glas gemäß Buchstabe a.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Restriction on export | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
Häufige Fragen zu 59029010
59029010 bezeichnet „mit Kautschuk getränkt“, eine Einreihung innerhalb der Position 5902 („Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87, Regulation 0978/12 und Regulation 1509/17.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 59029010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 59029010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
59029010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 590290 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 59029010 erfasst speziell „mit Kautschuk getränkt“.
Die Einreihung 59029010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.