Unterposition 621210Büstenhalter
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 621210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6212 („Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 621210 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 621210
621210 bezeichnet „Büstenhalter“, eine Einreihung innerhalb der Position 6212 („Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
621210 umfasst 2 Untercodes, darunter „aufgemacht in Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Büstenhalter und einem Slip bzw. einer anderen Unterhose“ und „andere“.
Die Einreihung 621210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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