KN-Code 62121090andere
Gültig seit 01.01.1999
Die Zolltarifnummer 62121090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6212 („Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Tunesien | 0% | |
| N954Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 | ||
Einfuhrkontrollen
Entry into free circulation (quantitative limitation)
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/936 (ABl. L 160) ist die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft abhängig von der Vorlage der von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates erteilten Einfuhrgenehmigung, die überall in der Union gültig ist.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 62121090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 62121090
62121090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 6212 („Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Tunesien hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 091259. Rechtsgrundlage: Regulation 1459/25 und Regulation 0936/15.
Für Waren mit Ursprung Tunesien sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 62121090 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 62121090 Nachweise wie Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich sein.
Für 62121090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
62121090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 621210 („Büstenhalter“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 62121090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 62121090 ist im TARIC seit dem 01.01.1999 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.