Unterposition 621710Bekleidungszubehör
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 621710 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6217 („Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 621710 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 6217100010 | handgearbeitet |
| 6217100090 | andere |
Häufige Fragen zu 621710
621710 bezeichnet „Bekleidungszubehör“, eine Einreihung innerhalb der Position 6217 („Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
621710 umfasst 2 Untercodes, darunter „handgearbeitet“ und „andere“.
Die Einreihung 621710 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.