Zolltarifnummer 6217100010handgearbeitet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6217100010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 6217 („Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 6217100010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 6217100010
6217100010 bezeichnet „handgearbeitet“, eine Einreihung innerhalb der Position 6217 („Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090106. Rechtsgrundlage: Regulation 0032/00.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 6217100010 Nachweise wie Echtheitszeugnis HANDI erforderlich sein.
Für 6217100010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
6217100010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 621710 („Bekleidungszubehör“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 6217100010 erfasst speziell „handgearbeitet“.
Die Einreihung 6217100010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.