Kapitel 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
Gültig seit 31.12.1971
ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
Die Zolltarifnummer 63 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Kapitel bündelt 63 insgesamt 10 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2 % und 12 %.
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 6301 | Decken |
| 6302 | Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche |
| 6303 | Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken) |
| 6304 | Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404 |
| 6305 | Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken |
| 6306 | Planen und Markisen; Zelte (einschließlich Faltpavillons und ähnliche Waren); Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter oder für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen |
| 6307 | Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung |
| 6308 | Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 6309 | Altwaren |
| 6310 | Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren |
Ähnliche Kapitel zu 63
63 steht in Abschnitt XI „Spinnstoffe und Waren daraus“. Auf derselben Ebene liegen 13 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 50 | SEIDE |
| 51 | WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR |
| 52 | BAUMWOLLE |
| 53 | ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN |
| 54 | SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; |
| 55 | SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN |
| 56 | WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN |
| 57 | TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN |
| 58 | SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN |
| 59 | GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER LAMINIERTE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN |
| 60 | GEWIRKE UND GESTRICKE |
| 61 | KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN |
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Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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