Unterposition 630510aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position|5303
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 630510 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6305 („Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 630510 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2 % und 4 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 630510
630510 bezeichnet „aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303“, eine Einreihung innerhalb der Position 6305 („Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
630510 umfasst 2 Untercodes, darunter „gebraucht“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2 % und 4 %.
Die Einreihung 630510 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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