KN-Code 63051010gebraucht
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 63051010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6305 („Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 1,6% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 63051010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 63051010
63051010 bezeichnet „gebraucht“, eine Einreihung innerhalb der Position 6305 („Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 3115/94 und Regulation 0978/12.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 63051010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
63051010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 630510 („aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 63051010 erfasst speziell „gebraucht“.
Die Einreihung 63051010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.