Unterposition 640590andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 640590 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6405 („Andere Schuhe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Unterposition bündelt 640590 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4 % und 17 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 640590
640590 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 6405 („Andere Schuhe“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
640590 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder“ und „mit Laufsohlen aus anderen Stoffen“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4 % und 17 %.
Die Einreihung 640590 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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