KN-Code 64059010mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 64059010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6405 („Andere Schuhe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 17%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 11,9% |
| Japan | 4,6% |
| Singapur | 0% |
| Ukraine | 0% |
| Vietnam | 0% |
Einfuhrkontrollen
Import control on cat and dog fur
Herkunft: ERGA OMNES
Das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft ist verboten (siehe Artikel 3, Verordnung (EG) Nr. 1523/2007).
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control on cat and dog fur | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 64059010
64059010 bezeichnet „mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder“, eine Einreihung innerhalb der Position 6405 („Andere Schuhe“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 5 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Japan, Singapur, Ukraine u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Regulation 0978/12, Decision 1907/18 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Japan, Singapur, Ukraine u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 64059010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 64059010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
64059010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 640590 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 64059010 erfasst speziell „mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder“.
Die Einreihung 64059010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.