Position 6602Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6602 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 66 („Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Position bündelt 6602 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 6602000010 | handgearbeitet |
| 6602000090 | andere |
Häufige Fragen zu 6602
6602 bezeichnet „Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren“ im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
6602 umfasst 2 Untercodes, darunter „handgearbeitet“ und „andere“.
Die Einreihung 6602 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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