Zolltarifnummer 6602000010handgearbeitet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6602000010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 6602 („Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 6602000010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 6602000010
6602000010 bezeichnet „handgearbeitet“, eine Einreihung innerhalb der Position 6602 („Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090104. Rechtsgrundlage: Regulation 0032/00.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 6602000010 Nachweise wie Echtheitszeugnis HANDI erforderlich sein.
Für 6602000010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
6602000010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6602 („Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 6602000010 erfasst speziell „handgearbeitet“.
Die Einreihung 6602000010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.