Position 6603Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen|6601|und 6602
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6603 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 66 („Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Position bündelt 6603 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 5,2 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6603
6603 bezeichnet „Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602“ im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
6603 umfasst 2 Untercodes, darunter „Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griffstock“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 5,2 %.
Die Einreihung 6603 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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