Unterposition 660390andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 660390 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6603 („Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Unterposition bündelt 660390 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 660390
660390 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 6603 („Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
660390 umfasst 2 Untercodes, darunter „Griffe und Knäufe“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 5 %.
Die Einreihung 660390 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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