Unterposition 681389andere
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 681389 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6813 („Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Unterposition bündelt 681389 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 2,7 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 6813890005 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 6813890020 | Reibungsbeläge, mit einer Dicke von weniger als 20|mm, nicht montiert, zur Verwendung bei der Herstellung von Reibungskomponenten |
| 6813890090 | andere |
Häufige Fragen zu 681389
681389 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 6813 („Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
681389 umfasst 3 Untercodes, darunter „für zivile Luftfahrzeuge“, „Reibungsbeläge, mit einer Dicke von weniger als 20 mm, nicht montiert, zur Verwendung bei der Herstellung von Reibungskomponenten“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 2,7 %.
Die Einreihung 681389 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
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