Zolltarifnummer 6813890020Reibungsbeläge, mit einer Dicke von weniger als 20|mm, nicht montiert, zur Verwendung bei der Herstellung von Reibungskomponenten
Gültig seit 01.07.2016
Die Zolltarifnummer 6813890020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 6813 („Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%.
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 6813890020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 6813890020
6813890020 bezeichnet „Reibungsbeläge, mit einer Dicke von weniger als 20 mm, nicht montiert, zur Verwendung bei der Herstellung von Reibungskomponenten“, eine Einreihung innerhalb der Position 6813 („Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1754/15 und Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 6813890020 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 6813890020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
6813890020 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 681389 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 6813890020 erfasst speziell „Reibungsbeläge, mit einer Dicke von weniger als 20 mm, nicht montiert, zur Verwendung bei der Herstellung von Reibungskomponenten“.
Die Einreihung 6813890020 ist im TARIC seit dem 01.07.2016 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.