Zolltarifnummer 7220202990andere
Gültig seit 15.08.2023
Die Zolltarifnummer 7220202990 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7220 („Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7220202990 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7220202990
7220202990 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 7220 („Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ sind 4 Maßnahmen für China, Indien, Indonesien und Taiwan hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1483/21, Regulation 0433/22 und Regulation 1267/24.
Für 7220202990 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7220202990 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 72202029 („weniger als 2,5 GHT“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7220202990 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 7220202990 ist im TARIC seit dem 15.08.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.